Infos um das DSL-Thema, die Strombach betreffen
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- Geschrieben von: Super User
Hier ein weiteres Urteil zum Thema "wann beginnen die 2 Jahre Vertragslaufzeit?".
Auf Heise.de ist ein Artikel dazu erschienen, den ich hier kurz anteasern möchte:
Zitat:Der Bundesgerichtshof hatte über die Klausel eines TK-Anbieters zu entscheiden, ab wann ein Vertrag gelten soll. Das hat Folgen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) schafft Klarheit in einer Frage, über die Verbraucher und Telekommunikationsanbieter immer wieder streiten: Wann beginnt die gesetzlich zulässige Mindestvertragslaufzeit? In einem Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Giganetz hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Donnerstag eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters für rechtswidrig erklärt, laut der die Vertragslaufzeit erst mit Freischaltung des Anschlusses und nicht schon bei Abschluss des Vertrags beginnen sollte. Der BGH wies damit die Revision der Deutschen Giganetz gegen das Urteil der Vorinstanz zurück (AZ III ZR 8/25).
Eine solche Klausel könnte aber den Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und -ende über die in §309 Nr. 9 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erlaubte maximale Laufzeit von zwei Jahren für Waren- und Dienstleistungslieferverträge hinaus verlängern, befanden die Richter. Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte im Januar 2025 entsprechend geurteilt. Das höchstrichterliche Urteil wurde auch deswegen mit Spannung erwartet, weil der BGH bis zuletzt nicht klar entschieden hatte, ob es beim Glasfaserausbau nicht doch besondere Faktoren gibt, die ausnahmsweise eine Abweichung erlauben würden.
Zitat Ende.
Mehr dazu im vollständigen Artikel auf Heise.de
Quelle: Heise.de
Author: Christopher Kunz - Danke für die Freigabe
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- Geschrieben von: Super User
Ein Beitrag vom 21.01.2025, der auf Computerbase.de zu finden ist, könnte auch für die Kunden in Strombach interesant sein:
Dort ist folgender Text veröffentlicht:
Zitat:
Die maximal 2-jährige Vertragslaufzeit bei neuen Glasfaseranschlüssen beginnt nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses durch den Anbieter, sondern mit Vertragsabschluss – oft also schon an der Haustür lange vor dem Ausbau des Glasfasernetzes. Dies hat ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts bestätigt.
Mindestvertragslaufzeit von maximal 2 Jahren
Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die Deutsche GigaNetz GmbH geklagt, da diese in ihren Verträgen in den AGB verankert hatte, dass die Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren, die bei neuen Glasfaseranschlüssen üblich ist, erst ab Freischaltung des Anschlusses durch den Anbieter zu laufen beginnt.
Im Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts gegen die Deutsche GigaNetz GmbH wird nicht nur klargestellt, dass die Mindestvertragslaufzeit bei Glasfaserverträgen zwei Jahre nicht überschreiten darf, sondern auch, dass diese mit Vertragsschluss beginnt und nicht erst ab Freischaltung des Internetanschlusses.
Laufzeit beginnt mit Vertragsabschluss, nicht mit Freischaltung
Wie bei vielen Glasfaseranbietern üblich bietet die Deutsche GigaNetz GmbH Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren an. Unter den Anbietern ist es gängige Praxis, dass die Vertragslaufzeit erst mit der Freischaltung des Glasfaseranschlusses und nicht mit Vertragsschluss beginnt. Verbraucher haben darauf meist keinerlei Einfluss und mussten bisher hinnehmen, dass sich der Kündigungszeitpunkt durch einen späten oder verspäteten Beginn der Vertragslaufzeit nach hinten verschiebt, etwa wenn sich der Glasfaserausbau am eigenen Wohnort um mehrere Monate oder gar Jahre verzögert. Ein Anbieterwechsel war dadurch teilweise erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt möglich. Die Deutsche GigaNetz GmbH hatte den Beginn der Mindestvertragslaufzeit ab Freischaltung des Anschlusses in ihren AGB festgeschrieben. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht und bekam Recht.
In aller Regel wird mit dem Bau von Glasfaserleitungen erst dann begonnen, wenn ausreichend Anwohner einen Anschluss beauftragt haben. Der Ausbau kann dann von wenigen Wochen bis zu mehr als einem Jahr dauern. Beginnt die Vertragslaufzeit jedoch erst mit der Freischaltung des Anschlusses, verlängert sich die tatsächliche Bindung der Verbraucher, da der Zeitraum des Ausbaus auf die Mindestvertragslaufzeit aufgeschlagen wird.
„Dies verstößt gegen die gesetzliche Höchstlaufzeit für Telekommunikationsverträge von maximal zwei Jahren“, sagt Erol Burak Tergek, Jurist und Telekommunikationsexperte der Verbraucherzentrale NRW. Diese Ansicht hat das Hanseatische OLG bestätigt und führte in seinem Urteil aus, dass das Gesetz eine übermäßig lange Bindung der Verbraucher verhindern wolle, um deren Wahlfreiheit bezüglich des Netzanbieters nicht zu beeinträchtigen (Urteil vom 19.12.2024, Az. 10 UKL 1/24). „Das Urteil ist wegweisend, weil es den Anbietern signalisiert, dass auch beim Glasfaserausbau die Höchstlaufzeit von zwei Jahren gilt und das Risiko der Ausbauzeit nicht auf die Verbraucher:innen abgewälzt werden kann“, so Tergek. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sofern Verbraucher künftig einen Vertrag über einen Glasfaseranschluss abschließen, der Ausbau und die Freischaltung aber erst nach 12 Monaten erfolgt, sind sie folglich künftig nur noch weitere 12 und nicht mehr weitere 24 Monate an den Anbieter gebunden, bevor sie kündigen und wechseln können. Einerseits haben Anbieter nun somit ein Interesse daran, wenig Zeit zwischen Vertragsabschluss und Freischaltung vergehen zu lassen, andererseits werden künftig wahrscheinlich die Klauseln so angepasst, dass der Vertragsabschluss erst mit dem tatsächlichen Beginn des Ausbaus oder gar der Freischaltung des Anschlusses zustande kommt.
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Zitat Ende
Quelle: https://www.computerbase.de/
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- Geschrieben von: Matthias Lach
Nun ist es amtlich!
Im Hause Lach wird ein Vodafone-Glasfaser-Anschluß gebaut. Wann genau steht noch nicht fest, aber der Vertrag dazu ist gezeichnet.
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Vielen Dank an Hr. Andreas Grossmann von Vodafone und auch
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- Geschrieben von: Matthias Lach
Seit Anfang 2024 wird auch die Region Gummersbach-Strombach beworben für einen Glasfaserausbau in "FTTH"-Technik. Hier ist aktuell die Firma Vodafone stark aktiv und hat eine Vermarktungsphase gestartet, in der man bis zum 30. April 2024 Kosten sparten kann. Wer in diesem Zeitraum die Grundstückseigentümererklärung und einen Auftrag für einen Glasfaseranschluß unterschreibt bekommt den Hausanschluss in Höhe von 1000,- Euro und ein Installationspaket für die Verkabelung innerhalb des Hauses in Höhe von 399 Euro geschenkt.
Da in absehbarer Zeit vermutlich kein weiterer Anbieter auch noch zusätzlich ausbauen wird, ist das also aktuell die einzige Lösung, wenn man einen Glasfaseranschluss in seine Immobilie haben möchte.
Bei Fragen dazu unter vodafone.de/gummersbach schauen und einen Termin vereinbaren, oder im Vodafone-Shop in Gummersbach vorbei schauen
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- Geschrieben von: Matthias Lach
Vectoring-Ausbau abgeschlossen.
Seit Dezember 2018 ist nun wohl für alle Anwohner in Strombach auch das Vectoring basierende "VVDSL" mit 100 MBit/s im Down- und 40 MBit/s im Uplaod verfügar.
Ob und wie schnell ein Anschluß versorgt weren kann, prüfen Sie bitte über die diversen Tools der Anbieter.
Ob Strombach auch die 250MBit/s-Variante bekommt ist unklar, von einer Glasfaser bis ins Haus kann man daher auch im Moment nur träumen.
Jedoch bietet z.B. die Telekom an, ein Angebot zu erstellen, das jedoch auch nicht kostenfrei erstellt wird.
Wer also ganz dringend die Glasfaser in den Keller haben möchte, der kann sich auf jeden Fall auf der Telekom Seite gegen eine Gebühr ausrechenn lassen, was dieser Spass kostet.